8. Feb. 2025
Rinder: 2,00€ je Impfdosis
Schafe: 1,50€ je Impfdosis (auch die 2. Impfung)
Ziegen: kein Zuschuss
Die Tierseuchenkasse NRW wird auch in 2025 die BTV-3 Impfung bezuschussen.
Die Gesamtbestandsimpfung ist keine Voraussetzung mehr, auch die Impfung von Teilbeständen wird bezuschusst. NEU: bei Schafen wird jetzt auch die 2. Impfung mit 1,50€ je Impfdosis bezuschusst.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auch für geimpfte Tiere weiterhin Handelsbeschränkungen zwischen BTV-3 freien und nicht-freien Ländern gelten, da der zurzeit verfügbare Impfstoff nicht nach der Verordnung (EU) 2019/6 zugelassen ist.
Für Zuchtbetriebe, die regelmäßig Tiere in Drittländer exportieren, können Einzeltiere vor der Gesamtbestandsimpfung ausgeschlossen werden um Handelsrestriktionen zu vermeiden.
Die Beantragung der Beihilfe erfolgt durch den Tierhalter. Die Beihilfe kann schriftlich oder per E-Mail: tierseuchenkasse-leistung@lwk.nrw.de bei der Tierseuchenkasse beantragt werden und muss dieser innerhalb von 12 Monaten nach erbrachter Leistung vorliegen. Voraussetzung für den Zuschuss ist die Einhaltung der Melde- und Beitragspflicht bei der Tierseuchenkasse und dass die entsprechende Rechnung an den Tierarzt beglichen wurde.
Das Formular zur Beantragung finden Sie in unserem Downloadbereich.