21. Sept. 2024
Rinder: 2,00 €
Schafe: 1,00 €
Ziegen: keine Erstattung
Die Tierseuchenkasse erreichen Vielfache Nachfragen zu den Voraussetzungen der BTV-3 Impfstoffkostenbeihilfe, die den Umfang der erforderlichen Impfungen betreffen. Deshalb wird im Folgenden die „Impfung des Gesamtbestandes“ als Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe präzisiert.
Um die Beihilfe Voraussetzungen zu erfüllen, müssen mindestens alle Zuchttiere ab dem impffähigen Alter entsprechend den Angaben des Impfstoffherstellers in die Bestandsimpfung miteinbezogen werden. Grundsätzlich wird die Beihilfe auch für Masttiere gewährt, deren Impfung ist in gemischten Betrieben jedoch keine Voraussetzung für die Beihilfegewährung für den Zuchtbestand.
Voraussetzung für die Beihilfe ist die einmal jährliche Grundimmunisierung der Jungtiere (zu Beginn der gesamten Herde) Und die Wiederholungsimpfung der bereits immunisierten Tiere. Im Jahresverlauf nachgeborene Kälber/Lämmer oder zugekaufte Tiere müssen nicht regelmäßig „nachgeimpft“ werden, um die Beihilfe Voraussetzungen zu erfüllen. Sofern dies im Betrieb zur Prophylaxe durchgeführt , wird die Beihilfe auch für diese Impfungen gewährt – es ist aber nicht zwingend erforderlich.
Für die Beihilfegewährung ist es ausreichend, alle am Tag der Bestandsimpfung impffähigen Zuchttiere in die Impfung miteinzubeziehen (ggf: Nachimpfung in 4 Wochen). Nachgeborene Jungtiere werden gegebenenfalls im Folgejahr erstmalig gegen BTV-3 geimpft.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass auch für geimpfte Tiere weiterhin Handelsbeschränkungen zwischen BTV-3 freien und nicht-freien Ländern gelten, da der zurzeit verfügbare Impfstoff nicht nach der Verordnung (EU) 2019/6 zugelassen ist.
Für Zuchtbetriebe, die regelmäßig Tiere in Drittländer exportieren, können Einzeltiere vor der Gesamtbestandsimpfung ausgeschlossen werden um Handelsrestriktionen zu vermeiden.
Die Beantragung der Beihilfe erfolgt durch den Tierhalter. Die Beihilfe kann schriftlich oder per E-Mail: tierseuchenkasse-leistung@lwk.nrw.de bei der Tierseuchenkasse beantragt werden, wenn die entsprechende Rechnung an den Tierarzt beglichen wurde.
Das Formular zur Beantragung finden Sie in unserem Downloadbereich.