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28. März 2025
Rinder: 2,50 €
Schafe und Ziegen: 2,00 €
Beihilfevoraussetzungen:
1. Rinder-, Schaf- oder Ziegenhaltende Betriebe in Rheinland-Pfalz
2. Die Impfstoffbeschaffung und die Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen über die Tierärzte, die die Impfung durchführen.
3. Zur Gewährung der Beihilfe muss die Eintragung der Impfung in das Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HI-Tier) erfolgen.
Ab dem 01.01. 2025 wird die Beihilfe zur BTV 3 Impfungen vom Tierhalter beantragt und nicht mehr vom Tierarzt.
Bitte gehen Sie dazu auf die Internetseite der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz www.tsk-rlp.de .
Sie müssen dort den Antrag Online über das Tierhalterportal stellen. Zum Einloggen benötigen Sie Ihre Tierseuchenkassennummer und Ihr persönliches Kennwort.
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